Ein gutes Brandschutzkonzept schafft Rechtssicherheit und hat Aspekte der architektonischen Ästhetik genauso im Blick, wie Anforderungen der betrieblichen Logistik und die verhältnismäßigen Investitionen und Betriebskosten.
Wichtig ist, dass baurechtliche Vorgaben nicht pauschal auf alle Gebäude zutreffen. So ist es unsere Aufgabe, Konzepte so individuell zu gestalten und zu bewerten, dass Gebäude auch zukünftig unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gebaut, erhalten bleiben und erweitert werden können.
Ist ihr Gebäude brandschutztechnisch konform und/oder besteht Bestandsschutz? Haften Sie bei einem Brandereignis? Welche Anforderungen können im Zuge einer möglichen Umnutzung entstehen? Welche wirtschaftlichen Optimierungsmöglichkeiten bestehen? Wir analysieren und bewerten Gefahrenpotenziale und -risiken durch Feuer und Rauchentwicklung in Gebäuden. Ganzheitlich durchdacht, wirtschaftlich nachhaltig und lückenlos dokumentiert.
Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften zur schnellen Orientierung im Gebäude. Er gibt Aufschluss über Angriffswege, Löscheinrichtungen und Gefahrenschwerpunkte sowie Ansammlungen von brennbaren Materialien.
Jeder Feuerwehrplan wird in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr und der Baurechtsbehörde spezifisch auf das Gebäude abgestimmt.
Flucht- und Rettungspläne dienen den Besuchern und Beschäftigten eines Gebäudes dazu, dieses im Brand- oder Gefahrenfall auf dem schnellsten und sichersten Weg zu verlassen.
Darüber hinaus beinhalten diese Pläne kurze, aber wichtige Informationen zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall. Durch verschiedene Ausführungsvarianten (wie Aluminiumrahmen, rahmenloses Glasdesign oder direkter Siebdruck
auf die Wand) kann der Flucht- und Rettungswegplan perfekt an jeden Gebäudestil oder Einrichtungsdesign angepasst werden.
Die Brandschutzordnung ist für viele Gebäude ein Muss und sichert ein hohes Sicherheitsmaß im laufenden Gebäudebetrieb.
Die Brandschutzordnung beschreibt Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Gefahrenfall. Sie entspricht inhaltlich der DIN 14096 und besteht aus insgesamt drei Teilen:
Teil A
Der allgemeine Teil ist ein Aushang und gibt eine Kurzanweisung für das Verhalten im Brandfall wieder. Der Teil A wird an gut sichtbaren und zugänglichen Stellen im Gebäude aufgehängt und ist oftmals Bestandteil der Flucht- und Rettungspläne.
Teil B
Dieser Teil ist an alle Personen gerichtet, welche sich nicht nur vorrübergehend im Gebäude aufhalten (z. B. Mitarbeiter). Hier werden Regeln zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall und zu gebäudespezifischen Aspekten, wie Alarmsignalen, gegeben.
Teil C
Dieser Teil richtet sich an Personen, welchen spezielle Aufgaben im Brandschutz übernommen haben. Diese sind insbesondere der Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer.
Die Brandschutzordnung wird durch uns nach den gesetzlichen Inhalten exakt auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Dies richtet sich nicht nur an die sachlichen Inhalte, sondern auch an die Form, in welcher die Brandschutzordnung den Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird.
Durchführung von Brandverhütungsschauen im Auftrag der Baurechtsbehörde.
Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Bei der Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind (§ 15 Abs.1 der Landesbauordnung -LBO).
Der organisatorische Brandschutz gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung und wird mittlerweile in vielen Brandschutzplanungen als essentieller Bestandteil aufgenommen. Nachdem das Genehmigungsverfahren und die Baustelle abgeschlossen sind, liegt es nun an den Eigentümern und Nutzern die organisatorischen Vorgaben der Brandschutzplanung und des Gesetzgebers umzusetzen.
Dabei müssen Mitarbeiter zu Brandschutzbeauftragten ausgebildet und regelmäßigt fortgebildet werden, was in den meisten Fällen wertvolle Firmenkapazitäten unnötiger Weise bindet.
Aber das muss nicht sein! Wir übernehmen für Sie umfassend alle Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes und stellen für Sie den externen Brandschutzbeauftragten.
Der Vorteil liegt mit klar überschaubaren Kosten, der Entlastung Ihrer Mitarbeiter und der Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus dabei ganz auf Ihrer Seite. Aufgrund unserer umfassenden Kompetenz in allen Bereichen des Brandschutzes können wir Ihnen hierbei auch über die Leistungs- und Wissensgrenzen eines klassischen Brandschutzbeauftragten mit Sachverstand zur Seite stehen, um die brandschutztechnischen Belange in Ihrem Unternehmen optimal zu gestalten.